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06.11.2009, 21:02

Gegen Zahlung an eine soziale Einrichtung

Klöden: Verfahren eingestellt

Das Bonner Landgericht hat das Verfahren gegen den ehemaligen Tour-de-France-Zweiten Andreas Klöden in der Blut-Doping-Affäre seines früheren T-Mobile-Teams eingestellt. Das teilten Klödens Anwälte Andre Große Vorholt und Marcus Hotze am Freitag mit. Auflage für die Einstellung sei die Zahlung eines Geldbetrages an eine Einrichtung, die geistig und körperlich schwer behinderte Kinder fördert. Klöden habe keine Geldstrafe gezahlt und sei nicht vorbestraft. Für ihn gelte weiter die Unschuldsvermutung.

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Doping-Verfahren eingestellt: Andreas Klöden.
Doping-Verfahren eingestellt: Andreas Klöden.
© imago Zoomansicht

Laut den Anwälten von Klöden habe zwischen ihnen und der Staatsanwaltschaft Bonn Einigkeit darüber bestanden, dass die Klöden durch einen Zeugen vorgeworfenen Vorgänge nicht belegt wurden. Diese gemeinsame Bewertung sei aktenkundig. Der Betrag, den Klöden zahlen müsse, sei deutlich geringer als die in einigen Medien genannten 25.000 Euro. Der Rennfahrer habe der Verfahrensbeendigung "schweren Herzens zugestimmt", um sich selbst und seiner Familie die Berichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren sowie weitere Kosten und Zeitverlust zu ersparen.

Klöden, der bisher für das kasachische Astana-Team gestartet war und in der kommenden Saison mit Lance Armstrong beim amerikanischen RadioShack-Team antritt, hatte die Vorwürfe der Bonner Staatsanwaltschaft, er habe im Jahr 2006 während der Tour de France an der Freiburger Universitätsklinik gedopt, stets bestritten. Klöden war im Zuge des Berichts der Freiburger Untersuchungskommission durch Patrik Sinkewitz schwer belastet worden.

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