
Gegen Zahlung an eine soziale Einrichtung
Klöden: Verfahren eingestellt
Laut den Anwälten von Klöden habe zwischen ihnen und der Staatsanwaltschaft Bonn Einigkeit darüber bestanden, dass die Klöden durch einen Zeugen vorgeworfenen Vorgänge nicht belegt wurden. Diese gemeinsame Bewertung sei aktenkundig. Der Betrag, den Klöden zahlen müsse, sei deutlich geringer als die in einigen Medien genannten 25.000 Euro. Der Rennfahrer habe der Verfahrensbeendigung "schweren Herzens zugestimmt", um sich selbst und seiner Familie die Berichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren sowie weitere Kosten und Zeitverlust zu ersparen.
Klöden, der bisher für das kasachische Astana-Team gestartet war und in der kommenden Saison mit Lance Armstrong beim amerikanischen RadioShack-Team antritt, hatte die Vorwürfe der Bonner Staatsanwaltschaft, er habe im Jahr 2006 während der Tour de France an der Freiburger Universitätsklinik gedopt, stets bestritten. Klöden war im Zuge des Berichts der Freiburger Untersuchungskommission durch Patrik Sinkewitz schwer belastet worden.
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